Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung (Verkauf und Vermittlung) von Vertragsobjekten im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich sowie die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücksrechte, die sonstigen Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Ziffer 1a) GewO- sämtlich beschränkt auf das in der Anlage schwarz umrandete Gebiet-, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme aller übrigen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach dem RBeratG, StBeratG, WPO oder KWG. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.