| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich. sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |