Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam mit Dr. Friedrich-Karl Marcus vertreten. Ist Dr. Friedrich-Karl Marcus nicht mehr Geschäftsführer, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann in jedem Fall erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Dr. Friedrich-Karl Marcus zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Dr. Friedrich-Karl Marcus zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Verwaltung eigenen Grundbesitzes