| Gegenstand | Planung von Bauvorhaben aller Art, Übernahme der Bauleitung, Ausführung von Bauträgertätigkeiten, also Erstellung schlüsselfertiger Bauten mit An- und Verkauf von Grundstücken, sowie Übernahme von Baubuchhaltungsarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. |