| Gegenstand | Handel mit, insbesondere Export von Waren aller Art; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die ihrem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und alle daraus sich ergebenden Geschäfte betreiben. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. |