| Gegenstand | Betrieb einer Klempnerei, Installation und Sanitär. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Sie kann an anderen Orten, im In- und Ausland, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben sowie sich an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und Vertretungen solcher Unternehmen übernehmen. Ferner darf sich die Gesellschaft mit anderen in- oder ausländischen Unternehmen ähnlicher Art zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen. |