| Gegenstand | Handel mit Edelstahl und Edelstahlwaren aller Art sowie sämtliche diesem Zweck dienenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand direkt oder indirekt beteiligen oder solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand als Komplementärin einzutreten. |