| Gegenstand | Handel - insbesondere Im- und Export - mit Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann an anderen Orten, im In- und Ausland, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben sowie sich an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und Vertretungen solcher übernehmen. Ferner darf sich die Gesellschaft mit anderen in- oder ausländischen Unternehmen ähnlicher Art zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschliessen. |