| Gegenstand | Ausführung von Wand- und Bodenfliesenarbeiten sowie von Instandsetzungsarbeiten und Handel mit Baustoffen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und alle sich daraus ergebenden Geschäfte betreiben. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. |