| Gegenstand | Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft Koops Erd- und Straßenbau GmbH & Co. als deren Komplementärin. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen des Erd-, Tief- und Straßenbaus errichten, übernehmen, vertreten, verwalten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |