Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
ohne Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft Koops Erd- und Straßenbau GmbH & Co. als deren Komplementärin. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen des Erd-, Tief- und Straßenbaus errichten, übernehmen, vertreten, verwalten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.