| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft sind alle Aufgaben im Bereich der wirtschafts- und steuerberatenden Berufe einschließlich der Durchführung von Treuhandaufträgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen und weitere Zweigniederlassungen zu begründen. Bei einem Erwerb eines Unternehmens ist zu beachten, dass es sich hierbei nur um gleiche oder berufsständische Unternehmen handeln darf. Weiterhin kann sich die Gesellschaft an allen Geschäften beteiligen, die dem Gesellschaftszweck sachdienlich erscheinen. |