Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erschließung, Planung, Durchführung und Erstellung von Bauten jeder Art für eigene und fremde Rechnung, Verwaltung von Grundbesitz und Gebäuden. Die Firma darf im In- und Ausland unter der gleichen oder besonderen Firma Zweigniederlassungen errichten sowie sich auch an anderen Firmen in jeder zulässigen Form beteiligen, sie kann insbesondere auch als "persönlich haftende Gesellschafterin" (Komplementärin) in eine Kommanditgesellschaft eintreten, sie kann ferner branchenähnliche Unternehmen, Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben und verkaufen sowie diese auch vergeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes und fremdes Vermögen zu verwalten und überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte durchzuführen, die zur Erweiterung und Förderung des Geschäftszwecks unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen, sie kann auch die Geschäftsführung von Unternehmen übernehmen.