Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung mit wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Objekten zum Zwecke des Verkaufs oder der Vermietung, einschließlich von Geschäften, die einer Genehmigung gemäß § 34 c GewO bedürfen.