| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 30.06.1988 mit der Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH Erste KG, der durch Gesellschafterbeschluss vom 20.07.1988 genehmigt wurde. Der mit der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG (ehemals Weisenhäuser Strand Betriebs GmbH Erste KG) (Amtsgericht Lübeck, HRA 1093 OL) bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 30.06.1988 ist durch Vereinbarung vom 05.02.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 02.06.2014 zugestimmt. |
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