| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Einlagerung und Vernichtung von Akten sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland unterhalten, auch in Arbeitsgemeinschaft, Interessengemeinschaft, Unternehmereinheit, Organschaft und/oder Holdingverhältnis zu anderen Unternehmen treten. |