Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Einlagerung und Vernichtung von Akten sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland unterhalten, auch in Arbeitsgemeinschaft, Interessengemeinschaft, Unternehmereinheit, Organschaft und/oder Holdingverhältnis zu anderen Unternehmen treten.