Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
der An- und Verkauf und die Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art, ausgenommen sind Geschäfte gemäß § 34 c GewO,
die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer la GewO und Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer 2a GewO