| Gegenstand | Die Gesellschaft betreibt soziale Dienstleistungen und sonstige Dienstleistungen - ausgenommen erlaubnispflichtige - und kann damit zusammenhängende Einrichtungen errichten, unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, soweit dies mit ihren gemeinnützigen Zwecken im Einklang steht. |