| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat eine*n oder mehrere Geschäftsführer*innen.
Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so wird die Gesellschaft durch diese*n allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer*innen oder durch eine*n Geschäftsführer*in in Gemeinschaft mit einem/einer Prokuristen/-in vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer*innen kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter*innen Dritter abzuschließen, befreit werden. |