Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Abonnentenverwaltung für Verlage, Klubs, Vereine und sonstige Organisationen, die Verlags- und Zeitschriftenwerbung für Verlage, die Verlagsberatung, der nicht erlaubnispflichtige Handel mit Waren aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte vornehmen, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen, erwerben oder sie vertreten. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.