| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung in allen Bereichen, in denen eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |