| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Geschenkartikeln. Die Gesellschaft kann ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich an diesen beteiligen und diese vertreten, Franchiseverträge als Franchisegeber abschließen, soweit solche Unternehmen der Erfüllung des Geschäftszwecks dienlich sein können. Sie kann ferner alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gegen Entgelt es Franchisenehmern zu überlassen, Waren zu vertreiben. |