mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Geschenkartikeln. Die Gesellschaft kann ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich an diesen beteiligen und diese vertreten, Franchiseverträge als Franchisegeber abschließen, soweit solche Unternehmen der Erfüllung des Geschäftszwecks dienlich sein können. Sie kann ferner alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gegen Entgelt es Franchisenehmern zu überlassen, Waren zu vertreiben.