| Gegenstand | Die Gesellschaft nimmt alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr, mit denen sie durch öffentlich-rechtlichen Vertrag durch den Kreis Stormarn als Träger des Rettungsdienstes oder anderer Kreise betraut worden ist. Auf der Grundlage dieses Vertrages und unter Beachtung der Vorschriften des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und der anderen zu beachtenden Rechtsvorschriften führt die Gesellschaft den Rettungsdienst durch. Dazu gehören alle Geschäfte, die der Umsetzung des vom Kreis Stormarn festgelegten Rettungsmittelbedarfsplanes dienen sowie alle Verwaltungsaufgaben, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes übertragen worden sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. Sie erledigt ihre Aufgaben unter Beachtung des öffentlichen Interesses an einem bedarfsgerechten leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienst. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gemeinnützigem Geschäftsgegenstand beteiligen und kann Zweigniederlassungen errichten, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen dies ausschließen. Die Gesellschaft wird sich nicht darauf berufen, daß sie als Tendenzbetrieb gemäß § 118 Betriebsverfassungsgesetz tätig wird. Sie verpflichtet sich, das Gleichstellungsgesetz (Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst) vom 13. Dezember 1994 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. |