| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |