| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, sowie der Autozubehörhandel und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. |