| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Ferner darf die Gesellschaft sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |