Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Ferner darf die Gesellschaft sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.