| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Grundstücksverwaltung sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |