Der Übergang der im Betriebe des Geschäfts der Einzelfirma Otto Kolz begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch die Gesellschaft ausgeschlossen.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung (Verwaltung) eines Gewerbebetriebes, der Vertrieb von Spirituosen, der Handel mit Weinen und sonstigen Getränken. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, darf auch Zweigniederlassungen errichten.