Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anfertigung von Zahnersatz und Zubehör und der Vertrieb von Zahnersatz und Zubehör, auch wenn der Zahnersatz oder Zubehör nicht im eigenen Betrieb der Gesellschaft angefertigt ist. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.