| Gegenstand | - Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung i. S. v. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG),
- die Anlageberatung i. S. v. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG,
- die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung i. S. v. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG), ausschließlich für Rechnung und unter Haftung gemäß § 2 Abs. 10 KWG (vertraglich gebundener Vermittler).
Ferner:
- die Vermitllung von Darlehen,
- die Beratung und Vermittlung von geschlossenen Fonds,
- die Übernahme der Nachlassverwaltung,
- die Übernahme von Testamentsvollstreckungen.
Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. |