Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausübung von Dienstleistungen, Automatisierung, Softwareerstellung, Inbetriebnahme und Engineering insbesondere im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen.