| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit den Unternehmen Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V., Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung - Pflegedienst, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sozialstation Reinbek, Alkohol- und Drogenberatung im Kreis Herzogtum-Lauenburg gGmbH, Südstormarner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation, Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. |