| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter einen Dritten abzuschließen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BGB). |