| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, so insbesondere auch der Erwerb und die Beteiligung an fremden Unternehmen. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |