| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern kann bestimmt werden, dass jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten kann.
Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer können im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen.
Die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |