Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Bautechnik, Ersatzteilen, Rohstoffen, sowie die Durchführung von Speditions- und Logistikgeschäften.
Ausgenommen ist der Handel mit genehmigungspflichtigen Waren.