| Gegenstand | An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Bauwerken, die gewerbliche An- und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden und alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen.
Die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck, insbesondere an der André Jörns Bauträger KG, Ostsee-Wohnungs-bau sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. |