Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem oder mehreren Geschäftsführern durch Beschluss der Gesellschaft die Befugnis verliehen werden, die Gesellschaft allein zu vertreten, ebenso kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internationaler Handel, Dienstleistungen im Bereich Marketing und Unternehmensberatung sowie Beteiligungen an Unternehmen aller Art; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art.