| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von je zwei von ihnen gemeinsam vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |