Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von je zwei von ihnen gemeinsam vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Führung der Geschäfte der Firma J.F.B. Grube in Lübeck. Die Gesellschaft kann sich demgemäß an anderen Unternehmen beteiligen.