| Gegenstand | (1) Aufgabe der Gesellschaft ist es, die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck zu fördern.
(2) Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft
1. bebaute und unbebaute Grundstücke an- und verkaufen, vermitteln, erschließen, sanieren, die Bodenordnung und Baureifmachung vorbereiten
2. Gebäude errichten, modernisieren, selbst bewirtschaften und verwalten
3. die dazu erforderlichen Finanzierungen vornehmen
4. gewerbliche Unternehmen und Einzelbauherren beim Erwerb, der Erschließung, der Bodenrodung und bei der Bebauung der der Gesellschaft anvertrauten Grundstücke zu Wohn- und gewerblichen Zwecken einschließlich der Finanzierung, betreuen.
(3) Die Gesellschaft kann ferner Parkierungsanlagen in der Hansestadt Lübeck bauen, betreiben, an- und verkaufen, soweit dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist. |