Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vertrieb von nicht genehmigungspflichtigen Waren über Internet, auch im Groß- und Einzelhandel, insbesondere von Photozubehör, damit zusammenhängende elektronische Artikel sowie elektronische Artikel für den Medienbereich.