Amtsgericht Lübeck
Ausdruck Handelsregister B
Abruf vom 08.04.2024
HRB 6690 HL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
NURGIDA Handels GmbH
b)
Oststeinbek
c)
Der Handel mit Lebensmitteln so-
wie sonstigen Waren aller Art mit
Ausnahme erlaubnispflichtiger
Güter. Die Gesellschaft darf fer-
ner alle dem Zweck förderlichen
Tätigkeiten ausüben. Ausgenom-
men sind jedoch erlaubnispflichti-
ge Geschäfte.
50.000 DM
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit ei-
nem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Die Geschäftsführer können ermäch-
tigt werden, mit sich im eigenen Na-
men oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
1.
Kilic, Ahmet, *XX.XX.1965, Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
04.02.1998 mit Änderung zuletzt
vom 11.07.2000. Durch Gesell-
schafterbeschluss vom 30.01.2006
ist der Gesellschaftsvertag in § 8
Abs. 1 (Bekanntmachungen pp.)
geändert worden. Ferner wurde
der Firmensitz von Hamburg (AG
Hamburg HRB 66688) nach Ost-
steinbek verlegt unter gleichzeitiger
Änderung des Gesellschaftsvertra-
ges in § 1 Abs. 2(Firmensitz).
a)
21.04.2006
Lehnert
b)
Gesellschaftsver-
trag Bl.40 ff. SB
Beschluss Bl.34
SB
08.04.2024
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