Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Kontrolle und Beratung von Betrieben, unter Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften und der Vorschrift des Arbeitssicherheitsgesetzes, die Vorsorge und die Erstellung von Gutachten im Umweltschutzbereich und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art - einen entsprechenden Gesellschafterbeschluß vorausgesetzt - beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann unter derselben Voraussetzung Zweigniederlassungen errichten.