Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
In Lübeck und Umgebung die Baulandbeschaffung, Erschließung, Planung, Durchführung und Ausführung von Bauten jeder Art für eigene und/oder fremde Rechnung sowie deren Finanzierung und Verwaltung, wobei stets die gemeinsamen Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre im Vordergrund zu stehen haben. Ferner das Betreiben aller Geschäfte und Unternehmungen einschließlich Beteiligung an solchen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern.