Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils durch einen Geschäftsführer vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, in Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertriebs- und Planungsleistungen aller Art, insbesondere für den Innenausbau, Objekteinrichtungen und der Bau von Sondermöbeln sowie aller Nebenleistungen