Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilen, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BGB)
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und das Management von und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, deren Gesellschaftszweck die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen und die Finanzierungsvermittlung, Konzeption von geschlossenen Fonds sowie treuhänderische Verwaltung von KG-Anteilen und die damit verbundenen Geschäfte, ist.