| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Verwalten von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen und geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen jeder Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen gründen. |