Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere im Bereich der Schiffahrt und des Transportes, und eigenem Vermögen sowie nichtgenehmigungspflichtige Schiffahrts- und Transportgeschäfte aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder pachten, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen.