Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 14.03.2016 mit der BIRFOOD GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 3961 HL), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Industrie- und Dienstleistungen einschließlich der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, diese zu erwerben oder zu pachten oder Zweigniederlassungen zu errichten.