Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit, Personal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunden an fremde Unternehmen gegen Entgelt zu überlassen, die in diesem Zusammenhang anfallenden Serviceleistungen sowie die Akquisition von Mitarbeitern, die diese Tätigkeit durchführen. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig.