| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein oder die Gesellschaft wird durch einen Prokuristen mit Einzelprokura oder durch zwei Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sowird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |